Die Heilbronner Bürgerstiftung

Bürgerstiftungen sind Stiftungen von BürgerInnen für BürgerInnen. Sie wirken lokal und stärken mit ihrem breiten Satzungszweck als unabhängige Organisation das bürgerschaftliche Engagement. 2004 wurde in Heilbronn die Heilbronner Bürgerstiftung ins Leben gerufen. Mit dieser Stiftung aus der Bürgerschaft und für die Bürgerschaft kann jede Person, jede Institution und jedes Unternehmen dazu beitragen, die Stadt noch lebens- und liebenswerter zu machen. Die Heilbronner Bürgerstiftung ermöglicht, selbst aktiv zu werden. Als Stifter, Spender oder Mitglied im Freundeskreis, mit Geld, Zeit oder Ideen. Die Satzung der Bürgerstiftung lässt vielfältige Fördermaßnahmen oder eigene Projekte zu.

Geführt wird die Heilbronner Bürgerstiftung von einem ehrenamtlich wirkenden Vorstand aus maximal fünf Personen. Ein Stiftungsrat beaufsichtigt den Vorstand und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens. Die Geschäftsstelle der Heilbronner Bürgerstiftung befindet sich im historischen Käthchenhaus am Marktplatz, das die Stiftung im Jahr 2020 dank einer großzügigen Zustiftung erwerben konnte. Die Arbeit der Heilbronner Bürgerstiftung wurde mehrfach durch Auszeichnungen gewürdigt.

Vorstand

Der Vorstand – maximal fünf Personen – führt die Geschäfte der Stiftung. Er wird vom Stiftungsrat für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind:

Karl Schäuble

Karl Schäuble

Vorsitzender

Matthias Hink

Matthias Hink

stv. Vorsitzender

Finanzen

Angelika Biesdorf

Angelika Biesdorf

Vorständin

Projekte

Christian Gleichauf

Christian Gleichauf

Vorstand

Öffentlichkeitsarbeit

Birgitt Wölbing

Birgitt Wölbing

Vorständin

Projekte

Die Geschäftsstelle

Melanie Schneider

Melanie Schneider

Leiterin Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle laufen alle Fäden der Heilbronner Bürgerstiftung zusammen. Sie befindet sich im Käthchenhaus am Marktplatz. Das Büro ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat – bestehend aus 8 Personen – beaufsichtigt den Vorstand und wacht über die Einhaltung des Stifterwillens.
Vier Mitglieder des Stiftungsrates stammen aus der Mitte der Bürgerschaft.
Gemäß Satzung soll der Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn der Vorsitzende des Stiftungsrates sein, drei weitere Mitglieder gehören dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn an.

Die aktuellen Mitglieder des Stiftungsrates sind

  • Harry Mergel, Vorsitzender (Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn)
  • Holger Kimmerle (Stadtrat)
  • Tilmann Distelbarth (Verleger und geschf. Gesellschafter d. Firmengruppe Heilbronner Stimme GmbH & Co. KG)
  • Rainer Hinderer (Stadtrat)
  • Prof. Dr. med. Burkard Lippert (Direktor der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- u. Halschirurgie SLK-Kliniken Heilbronn)
  • Thomas Randecker (Stadtrat)
  • Jan A.W. Schneider (Geschf. Gesellschafter d. Baier & Schneider GmbH & Co. KG)
  • Armin Sohler (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater)

 Ehrenvorsitzender des Stiftungsrates: Helmut Himmelsbach (Oberbürgermeister a.D.)

Beirat

Der 2015 neu geschaffene Beirat wurde vom Vorstand installiert, um mit diesem weitere Projektvorschläge zu erarbeiten, Ideen für öffentlichkeitsinteressierte Veranstaltungen zu erarbeiten und die Heilbronner Bürgerstiftung durch hervorragend in der Heilbronner Bevölkerung und in wichtigen Institutionen vernetzte Persönlichkeiten noch besser im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern.

Mitglieder im Beirat sind:

  • Helga Drauz, ehem. Inhaberin des Weinguts Drauz, Heilbronn
  • Robert Esenwein jr., Geschäftsführer Weisert & Daur GmbH & Co. KG, Heilbronn,
  • Prof. Dr. Nicole Graf, Rektorin Duale Hochschule Baden-Württemberg, Heilbronn,
  • Ingo-Michael Greiner, Ltd. Regierungsdirektor  i.R., Amt für Vermögen und Bau BW, Heilbronn,
  • Peter Hawighorst, Geschäftsführer Volkshochschule Heilbronn,
  • Prof. Dr. Christhard Schrenk, Direktor Stadtarchiv Heilbronn,
  • Isabell Steidel, Master-Studentin Unternehmensführung HHN
  • Gabriele Wolpert-Kilian, Präsidentin des Sozialgerichtes Heilbronn a.D.

Das 4-Säulen-Konzept

Die Heilbronner Bürgerstiftung arbeitet auf der Grundlage eines „4-Säulen-Konzeptes“, das die Fördergrundsätze entsprechend der Verpflichtung durch die Satzung beinhaltet. Wichtig ist der Heilbronner Bürgerstiftung dabei, nicht nur Projekte zu fördern oder eigene Aktivitäten durchzuführen, sondern mit einer Transparenz diese der Öffentlichkeit offen zu legen.

Gefördert werden Projekte, die sich gegen Gewalt, Sucht und Intoleranz in jedweder Form wenden sowie vorbeugende Maßnahmen dazu. Vor allem auch Projekte an Schulen oder speziell für Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt. Das „Bündnis gegen Sucht, Gewalt und Intoleranz“ mit nahezu allen Schulen und Kitas in Heilbronn ist dabei das zentrale Projekt. Um alle relevanten Gruppen, wie Stadt, Schulen, Kirchen, Polizei etc. für diese wichtige Aufgabe an einen Tisch zu bekommen, wurde speziell eine Lenkungsgruppe gebildet.

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft. Auch für Heilbronn. Die Förderungen beinhalten zum Beispiel Projekte der Bildung, Erziehung und Integration. Sie erstrecken sich von der Unterstützung benachteiligter bis zur Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlichen. Im Jahr 2019 wurde bei der Bürgerstiftung ein Kinderbeirat installiert, der sich speziell der Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche annimmt.

Projekte in der Natur und für die Umwelt werden ebenfalls unterstützt. Die Kultur ist ein weiteres Betätigungsfeld mit Förderungen und eigenen Projekten. Zu nennen sind beispielhaft der gemeinsame Einsatz mit dem Verkehrsverein Heilbronn, seit 2024 „Wir für Heilbronn e.V“,  für den Wein-Panorama-Weg am Wartberg oder das hervorragend angenommene Projekt „spiel mich! Heilbronn“ mit künstlerisch gestalteten Klavieren zum Spiel im öffentlichen Raum. Beliebte eigene Projekte sind weiter „Aktion Lebensbaum“ sowie „Heilbronner Wurzeln“.

Die Heilbronner Bürgerstiftung sieht sich auch als Ideengeber und Moderator. Sowie als Partner bei Projekten, die von weiteren Einrichtungen mit getragen werden. Beispielprojekte sind das virtuelle Haus der Stadtgeschichte, die Gaffenberg-Sanierung sowie die Erschließung des Theresienturmes als Mahnmal. Gemeinsam mit dem Medienunternehmen Heilbronner Stimme, der Polizei sowie dem Verein „Sicher im Heilbronner-Land“ wird ein „Zivilcouragepreis“ verliehen. Mit Institutionen und Schulen findet ein Aktionstag „Heilbronn zeigt Gesicht“ statt. Mit ins Leben gerufen hat die Bürgerstiftung den „Bürgerwein“. Und seit 2013 zeichnet sie mit dem „Preis der Heilbronner Bürgerstiftung“ Personen oder Projekte aus.

Gütesiegel

Der Heilbronner Bürgerstiftung wurde erneut das Gütesiegel für Bürgerstiftungen verliehen. Sie gehört damit zu den 263 Bürgerstiftungen, die nach einer Prüfung durch eine fachkundige Jury offiziell das Gütesiegel tragen dürfen. Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen steht für Qualität und Transparenz im lokalen bürgerschaftlichen Engagement und wird seit 2003 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen vergeben. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben Zweckvielfalt und lokaler Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen sowie eine große Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit nachweisen. Für StifterInnen und SpenderInnen bedeutet das Siegel eine Sicherheit, dass entsprechend der Vorgaben gehandelt und ordentlich mit den Mitteln umgegangen wird. Das aktuelle Gütesiegel für die Heilbronner Bürgerstiftung ist gültig bis Ende 2025.

Leitfaden für die Antragstellung und Projektbeschreibung

Mit diesem „Leitfaden“ wollen wir Ihnen bei der Formulierung einer aussagefähigen Beschreibung Ihres Projektes helfen. Für die Beurteilung der Projektanträge sind die nachfolgend aufgeführten Punkte wesentlich.

  1. Antrag Verwenden Sie bitte als Deckblatt ausschließlich unseren „Antrag auf Projektförderung“. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus.
  1. Im Antrag auf Projektförderung sollten Sie den Titel Ihres Projektes nennen und nur eine kurze Beschreibung geben. Das bedeutet: Fassen Sie möglichst aussagekräftig zusammen, was für Sie wichtig ist. Diese Information dient dem Vorstand als Erstinformation. Darüber hinaus wird diese Kurzbeschreibung bei allen internen Berichten verwendet und gegenüber der Öffentlichkeit als Informationsgrundlage genutzt.
  1. Ihrem Antrag auf Förderung eines Projektes sollten Sie unbedingt beifügen:
  • Vollständig ausgefülltes und rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Gegebenenfalls Kooperationsvereinbarungen mit anderen am Projekt beteiligten Organisationen
  • Detaillierte Kostengliederung unter Umständen als weitere Anlage
  • Selbstdarstellung oder Faltblatt über den Träger des Projektes; bei Trägerorganisationen mit mehreren Einrichtungsbereichen bitte Darstellung / Angaben über die Einrichtung oder Abteilung machen, welche das Projekt konkret durchführt
  • Gegebenenfalls Satzung des Antragstellers
  • Gegebenenfalls Vereinsregisterauszug des Antragstellers

Halten Sie sich jedoch bitte an das Grundschema, da Sie uns damit die objektivere Auswertung ermöglichen.

Antrag auf Projektförderung