Der Kinderbeirat
- gibt der Stimme von Kindern und Jugendlichen einen Raum.
- setzt sich für die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention ein.
- trifft sich zweimal im Jahr, um kleinere Vorhaben, Projekte und Einzelfälle bis zu einer Fördersumme von jeweils 1.000 € zu unterstützen.
- trifft sich weitere vier- bis sechsmal im Jahr zu sozialrelevanten Themen.
Die UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 formuliert das Recht auf Partizipation als Mitspracherecht. Diese Vorschrift regelt das Recht des Kindes, seine Meinung frei zu äußern. Darüber hinaus fordert sie die Berücksichtigung der Kindesmeinung; Kinder sollen Einfluss auf ihr persönliches Lebensumfeld nehmen können. Das wollen wir in der Heilbronner Bürgerstiftung umsetzen.
Die Stiftung hat in ihrer Förderung besonders Kinder und Jugendliche im Fokus. Jährlich werden ca. 70.000 € – 90.000 € für Projekte für Kinder und Jugendliche ausgegeben.
Die Fähigkeit von Kindern, ihre eigene Meinung zu äußern und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt zu beteiligen, wird häufig von Erwachsenen unterschätzt.
Der Kinderbeirat darf nun bei kleineren Vorhaben, Projekten und Einzelfällen der Bürgerstiftung mitbestimmen, indem seine Mitglieder entscheiden, ob und in welcher Höhe bestimmte Anträge genehmigt werden sollen.
Weitere Informationen
- Infoblatt
- Zusammensetzung des Kinderbeirats
- Aktionen
- Projektförderung durch den Kinderbeirat
- Termine
- Berichte
Die Zusammensetzung des Kinderbeirats
Der Kinderbeirat setzt sich aus 12 bis 15 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren zusammen, die sich für eine Teilnahme beworben haben. Bei der Auswahl achtet das Leitungsteam darauf, dass ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Alters, des Geschlechts, der Stadtteile, der Schularten und eventueller Migrationshintergründe vorliegt. Die Leitung des Kinderbeirats haben zwei kompetente aktive oder ehemalige Mitglieder des Jugendgemeinderats.
Download:
Bewerbung für die Aufnahme in den Kinderbeirat
Elterneinverständniserklärungen für die Aufnahme in den Kinderbeirat
Aktionen
Es gibt zwei Sitzungen pro Jahr, auf denen Fördergelder von insgesamt maximal 6.000 € an Kinder- und Jugendprojekte verteilt werden. Die Gruppe hat aber auch etwa vier bis sechs zusätzliche Termine, in denen sie z.B. den Jugendgemeinderat (Landtag, Jugendeinrichtungen, andere Kinderbeiräte …) besuchen bzw. etwas gemeinsam unternehmen.
Projektförderung durch den Kinderbeirat
Der Kinderbeirat sucht förderwürdige Projekte!
Wir sind 15 Kinder und Jugendliche, die von der Heilbronner Bürgerstiftung ausgewählt wurden, zweimal im Jahr Vorhaben und Projekte, die Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen, mit einer Fördersumme von jeweils bis zu 1.000.- € zu unterstützen.
Unsere Frühjahrsfördersitzung für alle Projekte, die im zweiten Halbjahr durchgeführt werden sollen, findet immer Ende Juni statt.
Alle Anträge, die bis 12. Juni bei uns eingehen, können in dieser Sitzung beraten werden. Anträge, die später eingehen, können in dieser Sitzung leider nicht berücksichtigt werden.
Für Projekte, die im ersten Halbjahr des Folgejahres durchgeführt werden sollen, muss uns der Antrag bis spätestens 20. November vorliegen. Die Beratungssitzung hierfür findet Anfang Dezember statt.
Der Antrag ist zu richten an die Heilbronner Bürgerstiftung:
per Mail: info@heilbronner-buergerstiftung.de, Betreff Kinderbeirat
per Post: Heilbronner Bürgerstiftung, Marktplatz 1, 74072 Heilbronn
Download:
Termine
02.07.2025, 17:30-19:00, Marrahaus, Förderantragssitzung 1. Halbjahr – für alle!
Ende Mai, Weinsberg, Klatterpark
Ende Feb – Mitte März, Stuttgart, Landesschülerrat
29.01.2025, 17:30 – 19:00, SKJR, Quararo Modul Freundschaft
22.12.2024, 20:00 – 22:00, Theresienwiese, Weihnachtscircus – wer möchte
Berichte
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