Engagement
Grundsätzliches
Die Heilbronner Bürgerstiftung versteht sich als kompetenter und uneigennütziger Partner zwischen Stiftern und Spendern einerseits und sorgfältig ausgewählten Projekten und Einrichtungen andererseits. Um dieser Aufgabe langfristig gerecht werden zu können, bedarf es des kontinuierlichen Aufbaus eines umfangreichen Stiftungskapitals. Wenn Sie sich für eine Zustiftung in das Stiftungskapital entscheiden, bleibt dieser Betrag für immer erhalten, denn nur die aus dem Stiftungskapital erwirtschafteten Erträge dürfen für die Stiftungszwecke ausgegeben werden.
Sollten Sie sich für eine Spende entscheiden, so muss dieser Betrag kurzfristig, d.h. spätestens bis zum 31.12. des der Spende nachfolgenden Jahres ausgegeben bzw. verpflichtet sein.
Stiften oder Spenden
Stiften bringt hohe steuerliche Vorteile
Der Staat belohnt Menschen, die Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck stiften. Sowohl die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen als auch das Engagement der Stifterinnen und Stifter wird hoch geschätzt und ist daher steuerlich begünstigt.
Schenkungssteuer
Die Stiftungsbeiträge sind von der Schenkungssteuer befreit.
Einkommenssteuer
Zuwendungen der Stifterinnen und Stifter und Zuwendungen der Stifterinnen und Stifter als natürliche Personen mindern das steuerpflichtige Einkommen dieser Personen.
Die Höchstgrenze für den steuerlichen Sonderausgabenabzug liegt bei 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bei 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Spenden, die sich im Veranlagungszeitraum nicht mehr auswirken, können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen werden.
Der steuerlich anerkennungsfähige Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Stiftung oder Zustiftung) liegt bei einer Million Euro. Verheiratete können diesen Betrag doppelt geltend machen. Er kann über 10 Jahre verteilt werden.
Jeder finanzielle Betrag, auch der kleinste, ist der Bürgerstiftung hochwillkommen. Sie helfen dadurch mit, die gemeinnützigen Zwecke der Heilbronner Bürgerstiftung zu verwirklichen.
Die Konten der Heilbronner Bürgerstiftung für Spenden und/oder Zustiftungen:
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN DE 68 6205 0000 0000 0020 08
SWIFT BIC: HEIS DE66XXX
VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG
IBAN DE46 6229 0110 0863 1320 06
SWIFT BIC: GENODES1VHN
Die Heilbronner Bürgerstiftung ist gemeinnützig. Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten für alle Zuwendungen an die Heilbronner Bürgerstiftung eine Spendenbescheinigung.
Stifterkreis
Hier steht der Text zum Stifterkreis